Die BPjM teilte mir gestern per Email folgendes mit:
Sehr geehrter Herr Walther,
ich darf Ihnen Folgendes mitteilen:
Das Internetangebot http://www.gameinferno.de wurde mit Entscheidung Nr. A 219/14 vom 29.08.2014 aus der Liste der jugendgefährdenden Medien gestrichen.
Die technische Umsetzung der Entfernung aus dem BPjM Modul erfolgt in diesen Tagen.
Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag[…]
Die schriftliche Begründung der Entscheidung war leider nicht dabei, ich habe danach gefragt und werde diese hier online stellen sobald ich diese vorliegen habe.
Das war knapp für die BPjM, mein Rechtsbeistand hätte sonst heute die Klageschrift fertiggestellt und bei Gericht eingereicht. Was für Schnarchnasen, diese BPjM.